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Tiere in Not

Zur den Aufgaben der Feuerwehr gehört auch die Rettung , die Befreiung aus Notlagen und das Einfangen von Tieren. Es gibt Feuerwehren die speziell einen Gerätewagen Tierrettung (GW-T) für diese Zwecke in ihren Fahrzeugbestand haben.

Retten von Tieren

  • Bestehen an Einsatzstellen Gefahren für Tiere, sind diese durch unverzügliche Maßnahmen in Sicherheit zu bringen.
  • Großvieh wie ( Pferde, Rinder, Schafe, Schweine) nach Möglichkeit als erstes aus der Gefahrenzone bringen.
  • zur Durchführung der Rettung, Tierpfleger oder andere mit Tieren vertraute Personen hinzuziehen.
  • ruhig, aber entschlossen mit Tieren umgehen.
  • Tiere nicht erschrecken.
  • nur von vorn oder der Seite, unter gleichzeitigem Ansprechen an die Tiere herantreten.
  • möglichst gewohnte Wege der Tiere als Rettungsweg benutzen.
  • Tore und Türen in diesen Wegen vollständig öffnen.
  • Tiere nicht unnötig schlagen.
  • sind männliche und weibliche Tiere getrennt untergebracht gewesen, diese auch getrennt Retten.
  • für das herausführen, Halfter, Tiertreibstock usw. benutzen.
  • Pferde kurz an der Leine führen. - Rindern Leine um die Hörner legen und einzeln herausführen.
  • Kälber an den Ohren oder am Schwanz herausziehen.
  • bei Bullen Führungsleine verwenden und Sack über den Kopf ziehen oder Blende vor die Augen binden.
  • Ferkel in Säcke stecken und hinaustragen.
  • Schweinen Schlinge um Unterkiefer oder Hinterbein legen.
  • Schafe mit mehreren Personen treiben , Leithammel herausfinden und diesen führen.
  • Geflügel in Säcke, Körbe usw. hinaustragen.
  • gerettete Tiere in ausreichender Entfernung zum Einsatzobjekt bringen und sicherstellen das selbstständige Rückkehr ausgeschlossen ist.

Befreiung von Tieren aus Notlagen

  • Einsatzstelle absperren.
  • Tierhalter heranziehen und nach Eigenschaften des Tieres erkundigen.
  • bei liegenden Tieren immer vom Rücken herangehen.
  • schlägt das Tier, Beine fesseln.
  • Pferde ausschirren.
  • Tierhebegerät vom Rücken her unter das Tier schieben.
  • Tierrettungsgerät ( Dreibock ) so aufstellen, dass es beim Aufstellen nicht erfasst wird.
  • Tier beim Heben beruhigen und in die richtige Lage drehen.
  • Kopf der Tiere hochhalten und Tier niederlassen.
  • von der Seite stützen, um erneutes Umfallen zu verhindern.
  • Decken umhängen und Glieder mit Stroh oder Tüchern Warmreiben.
  • Eingebrochene Tiere mit Tierhebegerät bergen.
  • Wasser in der Einbruchstelle nach Möglichkeit abpumpen.
  • Vorderbeine nach oben freilegen und mit Seil festlegen.
  • Hinterbeine fesseln.
  • Führungsleine bei Pferden am Halfter, bei Rindern um die Hörner anlegen.
  • nach dem Heben die Grube abdecken und das Tier langsam herablassen.
  • Tier seitlich wegziehen und in seitliche Lage bringen.
  • Tier darf nicht auf den Hinterbeinen aufsitzen, sonst besteht die Gefahr des Aufbäumens und Umreißens des Tierhebegeräts.
  • bei in Sumpf eingesunkene Tieren die Beine freilegen und langsam herausziehen.
  • Einsatzkräfte müssen auf fester Unterlage stehen und angeleint sein.
  • bei verletzten Tieren sofort Tierarzt verständigen.

Einfangen von Tieren

spezielle Ausstattung sollte in der Feuerwehr für diese Aufgaben vorhanden sein.

  • Fangschlingen für Hunde
  • Katzenzange
  • Reptilienzange
  • Käfige und Transportboxen
  • Betäubungsgewehr, Narkosepistole
  • bißfeste Hundeschutzkleidung
  • Wespen-Ausrüstung
  • Elektroschockgerät, Pfefferspray
  • Kohlendioxid-Löscher
  • Tasso-Scanner

TIP:

  • mit kalten Kohlendioxid können Schlangen und Reptilien bewegungseingeschränkt gemacht werden.
  • Haustierbesitzer die ihre Tiere registriert haben lassen, mit einer Tätowierung oder einem eingepflanzten Computerchip, können durch Scanner und Anruf im Zentralregister für Haustiere (Tasso) ermittelt werden.